Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kreistagswahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3 Soziales und Kultur |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.10.2019, 11:11 |
A26: Fliegerhorst-Konversion – Ein innovativer Stadtteil entsteht: Planen - Verhandeln - Bauen
Text
Voraussichtlich im Jahr 2023 wird die Bundeswehr das Fliegerhorst-Gelände auf
Fürstenfeldbrucker Flur verlassen haben. Daher gilt es, das knapp 180 Hektar
große Gebiet zusammen mit den Bürgern zu überplanen und zu entwickeln, um es
dann nach Beendigung der Konversion mit Leben zu füllen. Bei der gewaltigen
Fläche handelt es sich um eine einmalige Entwicklungschance für den Landkreis
FFB. Das Potenzial für einen neuen und attraktiven Stadtteil mit den Funktionen
Wohnen, Arbeiten, Freizeit/Sport und Naturraum im Fürstenfeldbrucker Norden
lässt sich nur dann ausschöpfen, wenn entsprechende politischen Zielvorgaben
bestehen. Die Instrumente für eine innovative Qualität müssen sinnvoll
angewendet werden. Wettbewerbe, Plangutachten, Untersuchungen zur technischen
Infrastruktur, städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklungskonzepte,
Pilotprojekte, Diskussion zu einer ökologischen Baukultur, ein Gestaltungsbeirat
und intensive Bürgerbeteiligung und vieles andere sind die Instrumente, die
unter anderem angewendet werden können. Dabei gilt es für uns GRÜNE den
Klimaschutz und effektive Energienutzung (Stichwort: Graue Energie angesichts
des großen denkmalgeschützten Bestandes) ebenso zu berücksichtigen wie eine
gesunde wirtschaftliche Entwicklung in Verbindung mit einem zukunftsweisenden
Verkehrskonzept. Dazu ist es nötig, dass die Nachbarkommunen eng
zusammenarbeiten, dass der historische Satelliten-Ort mit seiner NS-
Vergangenheit endlich integraler Bestandteil des Landkreises wird. Als Form der
Zusammenarbeit entscheiden wir uns als Grüne für die kommunale
Arbeitsgemeinschaft, wie sie in Art. 4 des Gesetzes über Kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) definiert ist.
Die Räumliche Entwicklungsstrategie (RES), Ergebnis der Leitbilddiskussion des
Landkreises und seiner Kommunen in den Jahren 2015 -2017, bietet wichtige
Grundlagen für die Entwicklung des Fliegerhorsts.
Nach den Vorstellungen des Stadtrates sollen im Fliegerhorst-Gelände Wohnraum
für mehrere tausend Menschen und auch Arbeitsplätze in großer Zahl geschaffen
werden. Die künftigen Bürger sollen in einem lebendigen Stadtteil wohnen und
auch arbeiten können. Geschäfte, Schulen, Kindergärten, kulturelle Einrichtungen
und vieles mehr werden zur Lebendigkeit eines Stadtviertels beitragen. Ein
Stadtteil der kurzen Wege und nachhaltige Mobilitätskonzepte (FFB = Fahrrad,
Bahn, Bus) werden die Attraktivität des Stadtteils steigern. Die entstehende
Qualität eines integrierten urbanen Standorts hebt die Standards für eine
qualitätsorientierte Vermarktung.
Angesichts des Klimawandels gilt es aber auch Waldflächen und die ökologisch
Qualitäten des Naturraums Fliegerhorst mit seinen Biotopen zu erhalten und klug
weiterzuentwickeln.
Eine kleinteilige Parzellierung von unterschiedlich großen Baugrundstücken für
Genossenschaften und Baugruppen, für den geförderten Wohnungsbau und anderen
Formen einer spekulationsfernen Wohnungspolitik, nicht zuletzt auch für die
landkreiseigene Wohnungsbaugesellschaft gilt es zu entwicklen. Unterschiedliche
wohntypologien (Geschosswohnungsbau, Ein-und Zweifamilienhäuser) und
verschiedene Trägermodelle gilt es mit Augenmaß zu mischen, um auf jeden Fall
einen relavanten Anteil an kostengünstigem Wohnraum zu schaffen. Der große
denkmageschützte Bestand ist als eine Verpflichtung zu verstehen, den NS-
Militärflughafen mit seiner kriegerischen Ideologie zu transformieren in einen
modernen Ort des gesellschaftlichen Friedens.
Ein grüner Landrat wird sein Wissen, sein Verhandlungsgeschick und seine
Hartnäckigkeit unterstützend einbringen, um die interkommunale Zusammenarbeit zu
verstärken und die besten Ergebnisse für die Bürger und Bürgerinnen des
Landkreises zu erreichen.