Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kreistagswahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3 Soziales und Kultur |
Antragsteller*in: | Martin Runge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2019, 13:26 |
A21: Sparkasse Fürstenfeldbruck – Wichtige Fragen zu Einrichtungen des Landkreises gehören auch in den Kreistag, Sparkassen sind keine privaten Geschäftsbanken
Text
Die Stadt und der Landkreis Fürstenfeldbruck sind zu gleichen Teilen Träger der
Sparkasse Fürstenfeldbruck. Mit einer Bilanzsumme von gut dreieinhalb Milliarden
Euro und noch 25 Geschäftsstellen gehört die Kreis- und Stadtsparkasse
Fürstenfeldbruck zu den größeren der bayerischen Sparkassen.
Sparkassen sind öffentliche Einrichtungen, sie haben einen öffentlichen Auftrag
und sind somit dem Gemeinwohl verpflichtet. Gesetzliche Aufgabe von Sparkassen
ist es, der Versorgung der Bevölkerung und der örtlichen Wirtschaft mit geld-
und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu dienen und das Sparen und die
allgemeine Vermögensbildung zu fördern. Auch haben sie die Aufgabenerfüllung der
Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen
Bereich zu unterstützen. Dezidiert genannt im Sparkassengesetz ist zudem „die
Berücksichtigung“ „der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise“.
Entscheidungen in und zu Sparkassen passen allerdings so gar nicht zum Status
der öffentlichen Einrichtung und zum öffentlichen Auftrag. Selbst so
grundsätzliche Sachverhalte wie Fragen zur strategischen Ausrichtung, zu
Eröffnung oder Schließen von Geschäftsstellen oder zur möglichen Ausschüttung
von Gewinnen an ihre kommunalen Träger werden allein im Verwaltungsrat in
nichtöffentlicher Sitzung diskutiert und entscheiden.
Bei der anvisierten Fusion der drei Sparkassen Fürstenfeldbruck, Dachau und
Landsberg, von uns zuerst intensiv und kritisch hinterfragt und dann mit guten
Argumenten abgelehnt, sollte die Entscheidung von Kreistag und Stadtrat auf ein
Abnicken oder Verneinen beschränkt sein. Wir haben wesentlich mit dazu
beigetragen, dass es dann doch eine intensive Debatte gegeben hat, dass Ziele
und Strategien, Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses
diskutiert wurden. Insbesondere haben wir immer wieder kritisch nachgefragt, was
eine Fusion für die Anzahl der künftigen Geschäftsstellen und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse und nicht zuletzt für ihre Kunden
bedeuten würde. So werden wir dies auch bei künftigen Vorhaben zu
Zusammenschlüssen oder zu anderen vermeintlichen Rationalisierungsmaßnahmen
handhaben.
Ganz grundsätzlich gilt es, Kreistag und Stadtrat mehr in die
Entscheidungsfindung zu wichtigen sparkassenpolitischen Fragen einzubinden. Auf
Staatsregierung und Bayerischen Landtag muss deshalb eingewirkt werden, dass die
einschlägigen gesetzlichen Restriktionen für eine Beteiligung der kommunalen
Gremien geändert werden.
Nicht zuletzt ist zu hinterfragen, ob nicht ein Teil der immer noch reichlich
vorhandenen Überschüsse der Sparkasse an die beiden Träger Stadt und Landkreis
Fürstenfeldbruck ausgeschüttet werden soll.