Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung zum Kreistagswahlprogramm |
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Tagesordnungspunkt: | 2.3. Umwelt-, Natur-, Arten-, Klimaschutz |
Antragsteller*in: | Martin Runge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.10.2019, 13:21 |
A18: Südwestumfahrung Olching – Dümmer als der Turmbau zu Babel!
Text
Das Straßenbauprojekt Südwestumfahrung Olching (SWU) – die St 2069, die u.a.
eine Verbindung zwischen der B 471 und der B 2 darstellt, soll auf Olchinger
Flur ein Stück weit von der Wohnbebauung abgerückt werden – ist aus mehrerlei
Gründen heftig umstritten. Das Anliegen der Anwohner der Fürstenfeldbrucker und
der Roggensteiner Straße in Olching nach weniger Autoverkehr vor ihrer Haustür
ist verständlich und berechtigt. Hier allerdings die SWU als zielführende Lösung
zu propagieren, ist nichts anderes, als den Teufel mit dem Beelzebub austreiben
zu wollen. Noch deutlicher formuliert: die SWU ist ein dümmeres Projekt als der
Turmbau zu Babel, sollte es diesen tatsächlich gegeben haben. Denn Bau und
Inbetriebnahme der SWU würden zum einen massive Umweltzerstörungen verursachen
und hätten zum anderen deutlich mehr Verkehrsbelastung als -entlastung zur
Folge, und dieses auch für und in Olching!
Mehr Verkehr auch für und in Olching durch die Südwestumfahrung
Statt der erhofften Verkehrsentlastung würde die SWU deutlich mehr Verkehr
bringen. Dieses würde zum einen die Nachbargemeinden Olchings treffen, allen
voran Eichenau, aber auch Puchheim und Gröbenzell, letzteres wiederum in völlig
unerträglichem Maße, sollte dann auch noch die von der Stadt Olching und der
staatlichen Straßenbauverwaltung befürwortete Abzweigung der Umfahrung in die eh
schon massiv überlastete St 2345 zwischen Gröbenzell und Olching realisiert
werden. Zum anderen würde die SWU auch mehr Autoverkehr in und für Olching
selber bringen.
Nach der Verkehrsuntersuchung („Kurzak-Gutachten“), die der Bewertung der SWU
und der Planfeststellung zugrunde liegt, würde der Straßenzug in Olching, über
den die St 2069 bisher führt, im Prognosejahr 2025 werktäglich zwischen 770 Kfz
(Roggensteiner Straße Südteil) und 5.200 Kfz (Fürstenfeldbrucker Straße) bei
Realisierung der Umfahrung entlastet, was interessanterweise vom Staatlichen
Bauamt als „nicht sehr große Entlastung“ bezeichnet wird
(Planfeststellungsbeschluss, S. 34). Gleichzeitig würden jedoch 9.870 Autos je
Werktag die SWU befahren. Auf der St 2345 südlich des Abzweigs Römerstraße wären
beispielsweise bei Realisierung der SWU knapp 4.000 Autos mehr unterwegs als
ohne SWU. In Summe würde die Realisierung und Inbetriebnahme der Umfahrung eine
Mehrbelastung für Olching durch zusätzliche Kfz-Bewegungen in jährlich
siebenstelliger Zahl bedeuten. Aber exakt das ist ja auch Zweck und Ziel der
SWU, geht es bei diesem Projekt doch um „die Erhöhung der Leistungsfähigkeit für
den überregionalen Verkehr“.
Massive Eingriffe in Natur und Umwelt, Unvereinbarkeit mit dem neuen Arten- und
Naturschutzrecht
Gleichzeitig hätte der Bau der SWU massive Umweltbeeinträchtigungen zur Folge:
die Gefährdung streng geschützter Arten, das Durchschneiden eines
Erholungsraumes und regionalen Grünzugs, Flächenverbrauch und Bodenversiegelung
sowie Steigerung der Überschwemmungsgefahr. Hinzu kommt, dass die SWU
durchgehend in Dammlage gebaut werden würde und „im Bereich des Bauvorhabens die
Streckencharakteristik einer freien Strecke mit höhengleichen Anschlüssen“
erhalten soll. Die damit ermöglichten deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten
hätten, kombiniert mit der Dammlage, zur Folge, dass tausende von Bürgerinnen
und Bürgern Olchings in den „Genuss“ eines neuen Lärmteppichs kämen.
Mit dem neuen Gesetzespaket zum Arten- und Naturschutz in Bayern, vom Landtag am
15. Juli verabschiedet, in Kraft getreten am 1. August, erfuhr auch das
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) erfreuliche Änderungen. So findet
sich in Art. 9 Abs. 2 Satz 1 die dezidierte Vorgabe, bei Bau und Unterhalt von
Straßen „mit Grund und Boden sparsam umzugehen und die Flächeninanspruchnahme in
Abwägung insbesondere mit den Notwendigkeiten der Sicherheit und Leichtigkeit
des Verkehrs sowie der Schonung von Naturhaushalt und Landschaftsbild so weit
wie möglich zu begrenzen.“ In der Begründung des neuen Gesetzestextes heißt es
hierzu: „Durch die Ergänzung des Art. 9 BayStrWG wird klargestellt, dass künftig
bei Bau und Unterhalt von Straßen den Belangen des Flächenschutzes in neuer
Qualität Rechnung zu tragen ist.“ … „Der Naturhaushalt und das Landschaftsbild
sind in größtmöglichem Umfang zu schonen. Gefordert ist insoweit ein
ökologisches Umdenken der Straßenbaubehörden.“
Baurecht heißt noch lange nicht, dass auch gebaut werden muss
Gleiches gilt selbstredend auch für die Genehmigungsbehörden. Und nachdem nahezu
die gesamte Trasse der SWU im Überschwemmungsgebiet des Starzelbachs liegt, ist
mit dessen vorläufiger Sicherung im Januar 2016, gerade aktualisiert im Juli
2019, ein neues wasserrechtliches Genehmigungsverfahren fällig. Selbst wenn die
SWU abermals genehmigt werden sollte, heißt das noch lange nicht, dass sie dann
auch gebaut werden muss und gebaut wird! Hierüber haben Staatsregierung und
Landtag zu befinden und da hat ja bekanntlich auch bei den Mehrheitsfraktionen
ein Umdenken stattgefunden.
Unterstützer*innen
Änderungsanträge
- Ä1 (Marcel Kunz, Eingereicht)